Die Fachmaturität Gestaltung ist
ein Angebot der Kantonsschulen des Kantons Aargau und erweitert die erfolgreich
abgeschlossene schulische Ausbildung der Fachmittelschule um die zur Erlangung
der Fachhochschulreife notwendigen berufspraktischen Erfahrungen und die
Maturität. Sie öffnet den Fachmittelschülerinnen und -schülern des Kantons Aargau
den Weg zum Studium an einer Hochschule für Gestaltung und Kunst bzw. Hochschule
der Künste, allenfalls in Verbindung mit einer Eignungsabklärung oder
fachspezifischen Auflagen der Hochschulen. Zuständig für die Erteilung
des Fachmaturitätsausweises ist die ausbildende Fachmittelschule. Die Schule für Gestaltung Aargau ist Ort des zu leistenden Praktikums
und Partnerin in der Zusammenarbeit.
Die Fachmaturität Gestaltung umfasst drei Teile: das Praktikum (an der Schule für Gestaltung Aargau), eine Fachmaturitätsarbeit und die Präsentation dieser Arbeit.
Grundbedingung für eine Fachmaturität ist der Erhalt des Fachmittelschulausweises des betreffenden Berufsfelds. Die Fachmaturität besteht aus einem Praktikum, einer Fachmaturitätsarbeit und einer Präsentation dieser Arbeit. Sie ist bestanden, wenn das Praktikum erfolgreich absolviert, die Fachmaturitätsarbeit und die Präsentation mindestens mit 4.0 bewertet werden.
Nach einer Startwoche, die in erster Linie der Teambildung und der Orientierung in der neuen Umgebung dient, werden im ersten Semester technische, gestalterische und arbeitsmethodische Grundlagen vermittelt. Schrift und Layout, Farben- und Kompositionslehre, Zeichnen und Skizzieren, Fotografie und Video, plastisch-räumliches Gestalten, computergestützt und manuell, Kultur und Kommunikation. Projektarbeit wird geübt und mit Präsentationen abgeschlossen. Informationen zum Studium an den Hochschulen für Gestaltung und Kunst, bzw. Hochschulen der Künste sowie das Erstellen von Bewerbungsunterlagen (Portfolio) ziehen sich bis in die erste Hälfte des zweiten Semesters. Dieses steht im Zeichen einer zunehmend individualisierten Vertiefung. Das Jahr schliesst mit einer öffentlichen Ausstellung.
Zum Fachmaturitätslehrgang Gestaltung zugelassen wird, wer den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Gestaltung erworben hat. Wer den Fachmittelschulausweis in einem anderen Berufsfeld erworben hat, kann zur Fachmaturität Gestaltung zugelassen werden, wenn die vom Anerkennungsreglement der EDK (bzw. den Richtlinien zum Anerkennungsreglement) geforderten Leistungen erfüllt sind (Kompensation bzw. Nachholen der berufsfeldspezifischen Erfordernisse). Verantwortlich für die Zulassung zum Fachmaturitätslehrgang Gestaltung ist die Fachmittelschule.
Das Aufnahmeverfahren zum Gestalterischen Propädeutikum verläuft in zwei Prüfungsteilen. Aufgrund der Ergebnisse der Zulassungsprüfung (Hausaufgabe, Prüfungsteil 1) wird eine Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten zu einer eintägigen praktischen Prüfung und einem Gespräch vor Ort eingeladen (Prüfungsteil 2).
Die Hausaufgaben für den Prüfungsteil 1 werden ca. zwei Wochen nach Anmeldeschluss auf unserer Webseite freigeschaltet. Der Versand des entsprechenden Links erfolgt schriftlich, unter Vorbehalt des Zahlungseingangs der Gebühr für das Aufnahmeverfahren.
Die Anmeldung für das Aufnahmeverfahren erfolgt mittels Formular, das jeweils ab Herbst über diese Webseite oder beim Sekretariat bezogen werden kann.
Die Aufnahmeentscheide für alle Kandidatinnen und Kandidaten werden Mitte März verschickt. Bestandene Prüfungen gelten nur für das unmittelbar folgende Schuljahr.
Die Termine
für das aktuelle Aufnahmeverfahren werden jeweils im Herbst auf dieser Webseite publiziert.
Anmeldung zum Aufnahmeverfahren Propädeutikum
bis Freitag, 25. November 2022
Hausaufgabe
Die Hausaufgabe (Prüfungsteil 1) wird am Donnerstag, 8. Dezember 2022 zum Download aufgeschaltet. Den Link dazu wird via Brief versendet.
Einsendetermin von Prüfungsteil 1
bis Freitag, 13. Januar 2023
Die
Bewertung der Hausaufgabe durch die Experten erfolgt unter Vorbehalt
des Zahlungseingangs der Gebühr für das Aufnahmeverfahren.
Prüfungsteil 2
Samstag, 25. Februar 2023, 08.00-18.00 Uhr
Praktische eintägige Prüfung und Gespräch
Einschreibeschluss
Freitag, 31. März 2023
Beginn des Schuljahres 2023/2024
Montag, 14. August 2023
Das Praxisjahr im Rahmen der Fachmaturität Gestaltung ist eine Vollzeitausbildung und dauert ein Jahr. Die Probezeit beginnt mit dem Schuljahr und dauert zehn Unterrichtswochen.
Gebühr für das Aufnahmeverfahren | CHF 100.– |
Diese Gebühr ist auch bei einer Abmeldung oder Nichtteilnahme am Aufnahmeverfahren geschuldet. |
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Einschreibegebühr nach erfolgreich durchlaufenem Aufnahmeverfahren und definitiver Anmeldung. Bei einem Rückzug der Einschreibung wird die Gebühr nicht zurückerstattet. | CHF 300.– |
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Kostenvorschuss für Verbrauchsmaterial | CHF 800.- |
Der Kostenvorschuss wird bei einem Abbruch der Ausbildung nicht zurückerstattet. |
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Zusätzliche Auslagen Projektwochen, maximal | CHF 300.– |
Exkursionen und Ausstellungsbesuche (obligatorisch) und individuelles Material ca. | CHF 800.- |
Eigener Laptop ca. | CHF 1'000.– |
Die Räumlichkeiten des Gestalterischen Propädeutikums der Schule für Gestaltung Aargau sind ideal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Ateliers sind mit persönlichen, frei zugänglichen Arbeitsplätzen ausgestattet. Zudem stehen die Werkräume der Neuen Kantonsschule und ein Fotostudio im Haus zur Verfügung.
Schule für Gestaltung Aargau
Weihermattstrasse 94
5000 Aarau
Telefon 062 834 40 40
info@sfgaargau.ch
Anfahrts- und Lageplan
Öffnungszeiten Sekretariat
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr